Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

  • Namen und Adressen von Spendern und Spenderinnen und Mitgliedern – erst recht deren Bankverbindungen – sind für uns schon immer sensible Daten, die vertraulich behandelt werden.
  • Mit Ausnahme der Büromitarbeiter und Vorstand (die der Schweigepflicht unterliegen) haben Außenstehende, auch die anderen Mitglieder, keinen Zugriff auf Ihre Daten! Auch Ihre E-mail-Adresse, sofern sie uns bekannt ist, wird ausschließlich innerhalb des Büros für die Kontaktaufnahme oder den monatlichen Rundbrief verwendet. Sie können dem Versand jederzeit widersprechen oder Ihre E-mail löschen lassen.
  • Daten Ihrer Spenden müssen für das Finanzamt 10 Jahre aufbewahrt werden. Wir heben Kopien der Zuwendungsbescheinigungen in Papierform entsprechend lange auf und führen sie dann einer fachlichen Aktenvernichtungsanlage zu. Deshalb können wir Ihren Datensatz auf Antrag auch schon nach 2 Jahren löschen.
  • Sie können auch anonym spenden oder diesen Wunsch bei Ihrer Überweisung vermerken.
  • Spender und Spenderinnen anlässlich z.B. eines runden Geburtstages erhalten eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. Bitte teilen Sie dem Jubilar mit, wenn Ihre Spende anonym gebucht werden soll.
  • Die DSGVO sieht vor, dass Sie jederzeit Einblick in die von Ihnen gespeicherten Daten anfordern können. Um das zu vereinfachen, wäre uns dann eine Anfrage über unser Kontaktformular am liebsten.
    Wir hoffen, Sie sind mit unserem Vorgehen einverstanden.